Deutsch-Neuguinea
Flaggenhissung am 17. November 1884, Deutsche Post ab 15. Februar 1888
Das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea umfasste den nordöstlichen Teil der Insel Neuguinea, das Kaiser-Wilhelms-Land, den Bismarck-Archipel mit den Inseln Neu-Pommern, Neu-Hannover und Neu-Mecklenburg sowie die Admiralitätsinseln. Ferner gehörten die nördlichen Salomonen-Inseln Bougainville und Buka zum Schutzgebiet.
Bis zur Einrichtung eigener Postdampferlinien nach Ostasien und Australien im Sommer 1886 wurde die Post von und nach Deutsch-Neuguinea von ausländischen Schiffen befördert, die mehr oder weniger regelmäßig das Schutzgebiet besuchten.

Postanstalten | Eröffnungsdaten |
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Finschhafen | 15. Februar 1888 |
Hatzfeldthafen | 01. April 1888 |
Kerawara | 04. April 1888 |
Konstantinhafen | 15. Mai 1888 |
Stephansort | 14. Dezember 1889 |
Herbertshöhe | Juni 1890 |
Friedrich-Wilhelmshafen | 01. März 1892 |
Matupi | 01. November 1894 |
Berlinhafen | 22. Mai 1898 |
Die seltenen Verbindungsmöglichkeiten der Postorte untereinander verursachten erhebliche Termverschiebungen bei der Zuteilung neuer Postwertzeichen; daher finden sich noch während der Verwendung eigener Marken unüberdrückte Marken des Deutschen Reiches.